Berufsständische Regelungen des Anwaltsmandates:
Für die Berufsausübung der Rechtsanwälte gelten folgende Berufs- und Gebührenordnungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG). Diese berufsständischen Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de/seiten/06.php
Allgemeiner Hinweis zur Vergütungsberechnung gemäß § 49b Absatz 5 BRAO
Die Kanzlei von Livonius | Rechtsanwälte weist gem. § 49b Absatz 5 BRAO für die Anwaltsvergütung darauf hin, dass die Anwaltsgebühren grundsätzlich, vorbehaltlich einer zulässigen anderweitigen Vereinbarung, gegenstandswertbezogen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abgerechnet werden.
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